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Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Hauswirtschaftliche Unterstützung kann eine große Hilfe sein, insbesondere wenn es um die Bewältigung des Alltags geht. Ob es um die Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche oder Einkäufe handelt – diese Dienstleistungen können auf ärztliche Verordnung erbracht werden. Dies ist besonders relevant, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die die Eigenständigkeit im Alltag beeinträchtigen.

Die Grundlage für diese Unterstützung bildet in der Regel eine ärztliche Verordnung, die bescheinigt, dass die benötigten Leistungen medizinisch notwendig sind. Sobald Sie diese Verordnung erhalten haben, können Sie sich an einen Dienstleister wenden, der entsprechende hauswirtschaftliche Hilfen anbietet.

Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die Anbieter informieren, da nicht alle Dienstleistungen gleich sind. Viele Pflegeeinrichtungen und soziale Dienste bieten diese Art von Unterstützung an.

Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung bietet Ihnen sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Hilfe an, sodass Sie sich um das Wesentliche kümmern können – Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Zuhause in einem einladenden Zustand bleibt, während Sie die notwendige Zeit zur Genesung erhalten.

Um unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die bloße Schwangerschaft nicht ausreicht, um einen Anspruch geltend zu machen.

Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und Ihr Antrag von der Krankenkasse genehmigt wurde, stehen wir bereit, um Ihnen die notwendige Unterstützung zu bieten.

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